Frederik Böhme
Psychologischer Psychotherapeut
Therapieform
Ich bin approbierter kognitiver Verhaltenstherapeut und habe zusätzlich Weiterbildungen in 3. Welle Verfahren wie Schematherapie, ACT und CBASP. Zudem bin ich systemischer Berater. In der Therapie schauen wir gemeinsam, welche dieser Methoden wir für das Erreichen Ihrer Ziele anwenden.
Kognitive Verhaltenstherapie
Die kognitive Verhaltenstherapie (KVT) ist problemorientiert. Es geht darum, an konkreten aktuellen Problemen zu arbeiten und Lösungen für sie zu finden. Im Gegensatz zum Beispiel zur Psychoanalyse beschäftigt sie sich wenig mit der Vergangenheit. Die „Hilfe zur Selbsthilfe” steht im Vordergrund: Sie sollen Ihr Leben so rasch wie möglich wieder ohne therapeutische Hilfe bewältigen können. Dies bedeutet nicht, dass der Einfluss vergangener Geschehnisse in einer kognitiven Verhaltenstherapie völlig ausgeblendet wird. Es geht aber vor allem darum, aktuell belastende Denkmuster und Verhaltensweisen zu erkennen und zu verändern.
Schematherapie
Die Schematherapie ist ein Therapiekonzept, das für die Aufarbeitung biografischer Traumata konzipiert wurde, welche sich heute in starkem Leid und sogenannten dysfunktionalen Bewältigungsmodi präsentieren. Die Arbeit ist sehr emotionsfokussiert und besteht im Wesentlichen im Umgang mit verschiedenen inneren Anteilen. Unser Ziel ist der Aufbau eines gesunden Erwachsenen Modus, durch den Sie selbstwirksam und resilient Ihren Alltag bestreiten können.
Akzeptanz und Commitment Therapie (ACT)
Die Akzeptanz- und Commitmenttherapie (ACT) ist ein modernes Verfahren der Verhaltenstherapie. Anstatt negative Gedanken und Gefühle zu bekämpfen, lernen Sie, diese achtsam zu akzeptieren. Gleichzeitig erarbeiten Sie Ihre persönlichen Werte und setzen sich konkret dafür ein, Ihr Leben danach auszurichten („Commitment”), um psychische Flexibilität zu gewinnen.
Cognitive Behavioural Analysis System of Psychotherapy (CBASP)
Die Cognitive Behavioural Analysis System of Psychotherapy ist ein Therapiekonzept entwickelt zur Behandlung von chronischen Depressionen mit dem Fokus auf interpersonellen Schwierigkeiten. Durch die Erarbeitung sogenannter frühkindlicher Prägungen und deren Übertragung in die Gegenwart, können interaktionelle Schwierigkeiten sichtbar gemacht und anhand neuer Verhaltensmuster überarbeitet werden (korrigierende Lernerfahrung).
Kosten
Privatpatient:innen
In der Regel bezahlen die Krankenkassen 3 -5 sogenannte probatorische Sitzungen, um zu schauen, ob eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Ihnen und mir möglich ist, sowie Diagnostik zu machen und eine gemeinsame Therapieplanung zu erstellen. Anschließend können je nach Bedarf und Vorgabe der jeweiligen Kasse weitere Stunden beantragt werden. Abgerechnet wird nach den gültigen Sätzen der GOP/GOÄ.
Selbstzahler:innen
Abgerechnet wird nach gültigen GOP/GOÄ Sätzen, das sind aktuell pro Sitzung 134,07€ exklusive flankierender Ziffern wie für Anamneseerhebung und Auswertung von Fragebögen.
Gesetzlich Versicherte
Da ich keinen Kassensitz habe, kann ich nicht direkt mit den Krankenkassen abrechnen. Über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren ist eine Behandlung bei mir zu Lasten der Kassen trotzdem möglich. Lesen Sie weiter unten gerne wie das abläuft und wie ich Sie dabei unterstützen kann.
Kostenerstattung
In bestimmten Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit, die Kosten für eine notwendige Psychotherapie durch Ihre Kasse erstattet zu bekommen. Die Gesetzesgrundlage hierfür ist § 13 Abs. 3 SGB V: „Konnte die Krankenkasse eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen oder hat sie eine Leistung zu Unrecht abgelehnt und sind dadurch Versicherten für die selbstbeschaffte Leistung Kosten entstanden, sind diese von der Krankenkasse in der entstandenen Höhe zu erstatten, soweit die Leistung notwendig war.“
- Kontaktieren Sie entweder die Terminservicestelle (Tel. 116 117) oder rufen Sie direkt mehrere Psychotherapeut:innen mit Kassenzulassung (etwa 10 bis 20) an. Protokollieren Sie genau, welche Auskunft Ihnen gegeben wurde!
- Nehmen Sie eine Sprechstunde bei einem/einer Psychotherapeut:in wahr.
- Kann diese/r keinen Therapieplatz anbieten, lassen Sie sich eine Bescheinigung (das sog. PTV 11-Formular) ausstellen. Diese sollte idealerweise einen Dringlichkeitscode enthalten. Hilfreich ist es auch, wenn dort eine sog. „Richtlinienpsychotherapie“ empfohlen wurde.
- Finden Sie ab Ausstellungsdatum in den kommenden drei Monaten keinen Therapieplatz, können Sie gemeinsam mit mir einen Antrag an die Krankenkasse stellen.
- Noch ein Tipp: Bitten Sie Ihre Krankenkasse um eine Beratung, am besten schriftlich. Sie sollten erfragen, welche Vorgaben Sie erfüllen und welche Unterlagen Sie einreichen müssen. Dies kann je nach Kasse unterschiedlich sein.
- Kontaktieren Sie mich gerne auch schon am Anfang dieses Prozesses. Ich unterstütze Sie dabei gerne und helfe Ihnen dabei, Unklarheiten zu beseitigen.
- Bevor ich Ihnen einen Therapieplatz zusagen kann, ist eine Sprechstunde bei mir nötig, um zu eruieren, ob ich Ihnen bei Ihrem Anliegen helfen kann. Eine Sprechsstunde kostet 134,06€. Hierfür müssen Sie in Vorkasse treten, oft wird der Betrag von den Krankenkassen nicht erstattet.
Räumlichkeiten
Kontakt:
Adresse
Gleiwitzer Straße 5B
55131 Mainz
E-Mail
psychotherapie-boehme@posteo.de
Bitte beachten Sie, dass sensible Informationen nicht per E-Mail übermittelt werden sollten.
Anfahrt:
Auto
Die Praxis befindet sich in einem Wohngebiet, meistens sind in der Nähe Parkplätze zu finden.
Nahverkehr
Haltestellen “An der Philippschanze” und “Pariser Tor”